Augsburg: „…Schallpegelmessungen dienen dem objektiven Nachweis einer Lärmbelästigung bzw. Ruhestörung. Egal, welche Lärmquellen die Störung verursachen, es gibt Richtwerte, die vorgeben wie viel Lärm wer oder was, wann und wo machen darf.
Regelungen für Immissionsrichtwerte finden sich beispielsweise in der Lärmschutzverordnung im Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). Hier werden folgende Gebiete unterschieden und entsprechende Immissionsrichtwerte für Beurteilungspegel (Lärmpegel) vorgegeben:
Industriegebiete, Gewerbegebiete, Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete, Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete…“
Quelle und Volltext: holzmann.bauberatung.de