Kein Schadensersatz wegen vergessenen Rauchmelders in einer Zwischendecke: Das AG Hannover hat entschieden, dass kein Schadensersatz verlangt werden kann, wenn ein Rauchmelder bei Renovierungsarbeiten vergessen wird und sich hinter Rigipsplatten befindet.
Das AG Hannover hatte über eine Klage auf Schadensersatz wegen eines in einer Zwischendecke vergessenen Rauchmelders zu entscheiden. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses im Stadtteil Südstadt-Bult in Hannover. Sie wollte eine im 2. Obergeschoss dieses Hauses liegende Wohnung sanieren lassen. Dabei sollten unter anderem die Decken der Zimmer der Wohnung abgehängt und mit Rigipsplatten verkleidet werden. Die Klägerin hatte zunächst einen Elektriker beauftragt, unter anderem die an den vorhandenen Zimmerdecken befindlichen Rauchmelder zu demontieren. Auftrag des Beklagten war es unter anderem, anschließend die Decken abzuhängen, sie mit Rigipsplatten zu verkleiden und anschließend malermäßig zu überarbeiten. Nach Ende der Renovierungsarbeiten wurde die Wohnung vermietet. Die Mieter vernahmen Ende November/Anfang Dezember 2016 ein regelmäßig alle 30 Sekunden wiederkehrendes, hohes piepsendes Geräusch. Es wurde schließlich festgestellt, dass Ursache des Geräusches ein an der alten Zimmerdecke montierter und jetzt über der abgehängten Decke befindlicher Rauchmelder war. Mit dem piepsenden Geräusch zeigte dieser an, dass seine Batterie zu Ende geht. Die Klägerin hat mit der Klage die Kosten für die Ortung und Demontage des Rauchmelders, die Kosten für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Trockenbauarbeiten und die von den Mietern wegen des Piepsens geminderte Miete, insgesamt 616,08 Euro, geltend gemacht. Die Klägerin behauptet, die ursprünglich montierten Rauchmelder seien von dem Elektriker vollständig abgebaut worden. Die Mitarbeiter der Beklagten hätten den Rauchmelder sodann wieder an der alten Decke montiert und sodann die Zwischendecke eingezogen. (…)
Quelle und Volltext: juris.de