Richterliche Weisungen missachtet: Sachverständiger befangen!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.12.2017 – 25 W 13/17
1. Die Nichtbeachtung richterlicher Weisungen kann aus Sicht einer vernünftigen Partei die Befürchtung rechtfertigen, dass der Sachverständige das Gutachten nicht mit der gebotenen Neutralität erstellt hat.
2. Ergibt sich der Ablehnungsgrund aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens, läuft die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme ab.
Quelle und Volltext: Ibr-Online.de