Streit um zweite S-Bahn-Stammstrecke ist beendet
München: Rechtlich steht dem Bau der zweiten S-Bahn-Stammstrecke in München nichts mehr im Weg. Die beiden letzten anhängigen Verfahren sind vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit zwei Vergleichen beendet worden. Das sagte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Anwohner und eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatten vor dem Verwaltungsgerichtshof unter anderem wegen unzureichendem Schutz vor Lärm in der Bauphase im Ostabschnitt geklagt. Es ging dabei vor allem um den Immissionsschutz von zwei Baustellen: auf der Sportanlage in den Maximiliansanlagen und dem Orleansplatz. Die Kläger erwirkten einen aktiven Schallschutz beziehungsweise die Zusage, bestimmte Innenraumpegel einzuhalten. Für beide Vergleiche gibt es noch Widerrufsfristen bis Mitte und Ende März.
Damit sind alle Verfahren für den Bauabschnitt Ost, die beim Verwaltungsgerichtshof anhängig waren, abgeschlossen. Die Verfahren für die Abschnitte West und Mitte waren bereits zuvor beendet worden. Beim Abschnitt West gab es sieben Verfahren, bei denen das Eisenbahn-Bundesamt teils zu Schutzauflagen verpflichtet wurde. Beim Abschnitt Mitte waren rund 20 Verfahren anhängig….
Quelle und Volltext: Süddeutsche.de