Frühlingszeit: Müssen Mieter Rasen mähen und Bäume fällen?
Überall grünt und blüht es – Zeit für die Gartenarbeit. Aber: Dürfen Mieter einen vorhandenen Garten überhaupt nutzen und müssen sie ihn dann auch pflegen? Was fällt unter die Gartenpflege?
Die Rechtslage in Sachen Gartenpflege führt oft zu Missverständnissen und auch zu Rechtsstreitigkeiten. Denn oft haben Vermieter und Mieter völlig unterschiedliche Vorstellungen davon, wie der mitvermietete Garten aussehen sollte. Zwar enthalten viele Mietverträge Regelungen dazu. Allerdings kann hier nicht alles vereinbart werden, was der Vermieter möchte. Denn: Viele Klauseln sind schlicht unwirksam.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
- Wann müssen Mieter den Garten pflegen?
- Welche Arbeiten fallen unter die Gartenpflege?
- Wer trägt die Kosten für Baumfällarbeiten?
- Wer entscheidet über die Gartengestaltung?
- Darf man Spielhäuser aufbauen?
- Wie sieht es mit Schaukeln und Klettergerüsten aus?
- Was dürfen Mieter nicht?
- Was ist bei der Nutzung durch mehrere Mieter zu beachten?
- Wer trägt die Kosten der Gartenpflege?
- Müssen Mieter zahlen, die den Garten nicht nutzen dürfen?
- Garten oder öffentlicher Park?
- Praxistipp (…)
Quelle und Volltext: anwalt-suchservice.de