Der Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht Ralf Wortmann aus Magdeburg stellt folgende Rechtsirrtümer klar:
“Wenn ich Bauprodukte im Laden, im Baumarkt oder im Handel kaufe, habe ich darauf nur 2 Jahre Gewährleistung.”
RA Herr Wortmann: “Nein! Bei Bauprodukten verjähren Gewährleistungsansprüche erst in 5 Jahren!”
“Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gilt immer. Danach haben sich am Bau alle zu richten. Die VOB muss ich nicht extra vertraglich vereinbaren.”
RA Herr Wortmann: “Nein! Wenn vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, gilt nur das BGB und nicht die VOB!”
Warum das so ist erklärt Herr Wortmann auf folgender Internetseite: Baurechtstipps.de