Rauchwarnmelder retten Leben – wenn sie funktionieren!
Mehr Sicherheit durch Marktüberwachung Stand: 18. Januar 2018
Bei einem Wohnungsbrand stellen die giftigen Rauchgase eine tödliche Gefahr für die Bewohner dar. Das DIBt als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder für harmonisierte Bauprodukte weist darauf hin, dass Rauchwarnmelder Leben retten – allerdings nur, wenn sie einwandfrei funktionieren. Nur dann kann das laute Signal des Rauchwarnmelders rechtzeitig warnen und den Bewohnern die nötige Zeit verschaffen, um sich in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr alarmieren zu können.
Zur Verbesserung des Brandschutzes in Wohnungen haben die Bundesländer in den vergangenen Jahren Vorschriften zum verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden erlassen.
Bei der Marktüberwachung von Rauchwarnmeldern wurde neben den formellen Anforderungen auch die Funktionsfähigkeit der Geräte geprüft. Bei Kontrollen im Handel sowie in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden wurden Rauchwarnmelder aufgefunden, die Mängel aufwiesen. So war z. B. der Alarm zu leise, die Melder lösten nicht rechtzeitig aus oder sie zeigten ohne Batterie nicht die fehlende Betriebsbereitschaft an. In diesen Fällen erließ die zuständige Marktüberwachungsbehörde – auch zum Schutz der Verwender – Verkaufsverbote bzw. veranlasste den Rückruf bereits auf dem Markt bereitgestellter Geräte…..
Quelle und Volltext: Dibt.de
Weitere Informationen zu Rauchwarnmeldern: Sachverständigenbüro Holzmann–Bauberatung®