Lebensrettende Rauchmelder in Bayern Pflicht.
München dpa In allen Wohnungen und Wohnhäusern in Bayern sind Rauchmelder vom 1. Januar 2018 an Pflicht. Eine lebensrettende Maßnahme, betont Claudia Groetschel, Sprecherin des Forums Brandrauchprävention. Pro Tag werden in Deutschland etwa zwei Menschen dank Rauchmeldern vor dem Tod, Brandverletzungen oder Rauchvergiftungen bewahrt. Das ergab eine bundesweite Medien-Auswertung des Forums über einen Zeitraum von fünf Monaten.
“Die meisten Brände entstehen tagsüber, aber die meisten Menschen sterben bei Feuern in der Nacht“, erklärt Groetschel. In Zahlen: 70 Prozent der Feuertoten kommen im Durchschnitt nachts bei Bränden ums Leben – dabei brechen dann nur 35 Prozent aller Feuer aus. „Sie fallen vom Schlaf direkt in die Bewusstlosigkeit“, erklärt die Sprecherin.
Im Schlaf seien die Sinne getrübt, so Jürgen Weiß vom Bayerischen Feuerwehrverband. Wenn der Geruchssinn nicht warnt, müsse das stellvertretend ein Rauchmelder übernehmen. „Dann können sich die Personen rechtzeitig selbst retten.“
In der Pflicht stehen laut bayerischem Innen- und Bauministerium die Eigentümer. Sie müssen für ihre Mieter Rauchmelder anbringen, aber auch im eigenen Haus und der Eigentumswohnung sind diese vorgeschrieben. In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthalträumen führen, soll jeweils ein Rauchmelder installiert sein. „Der Vermieter kann bestimmen, ob der Mieter selbst für die jährliche Wartung zu sorgen hat oder ob er diese Aufgabe an eine Firma überträgt“, teilt der Mieterverein München mit…..
Quelle und Volltext: Schwaebische.de
Weitere Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht: Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®