Gelsenkirchen – Die deutlich teurer werdende Sanierung des Marler Rathauses sorgt weiter für Unruhe. Am Mittwoch (13.11.2019) hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Klage einer Bürgerinitiative aus Marl abgewiesen. Die wollte ein Bürgerbegehren gegen die Sanierung des Rathauses starten. Der Stadtrat hatte das aber für unzulässig erklärt.
Richter stimmen Initiative teilweise zu
Formal ist die Entscheidung in Gelsenkirchen zwar eine Niederlage für die Bürgerinitiative, allerdings gaben die Richter ihr in vielen Punkten auch Recht. Das Begehren sei nicht verjährt. Das hatte die Stadt Marl behauptet, weil der Beschluss zur Sanierung bereits 2015 vom Rat gefällt worden war.
Die Bürgerinitiative argumentiert dagegen, dass die höheren Kosten für die Sanierung erst 2018 bekannt wurden. Dies war auch für die Richter in Gelsenkirchen entscheidend. Sie betonten außerdem, dass das Begehren angesichts der Kostensteigerung von 39 auf über 70 Millionen Euro für die Sanierung des maroden Rathauses verständlich sei. (…)
Quelle und Volltext: wdr.de