Privatwohnungen in Geschäftshaus unzulässig
Räume in einem ausdrücklich als Geschäftshaus deklarierten Gebäude dürfen nicht ohne weiteres in private Wohnungen umgewandelt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag. Im vorliegenden Fall ging es um ein Ärztehaus im Raum Dachau: Dort hatte der Eigentümer einer der früher als Arztpraxis genutzten Einheit diese umgebaut und die Räume als Privatwohnungen vermietet. Das sei nicht zulässig, entschied der BGH…..
Das Urteil finden Sie u.a. hier: Sachverständigenbüro Holzmann–Bauberatung