Gericht hat entschieden: Pächter soll Undosa räumen – doch der will nicht ausziehen
Das Landgericht München II hat ein Urteil in einem der zahlreichen Verfahren um die Pachtverhältnisse im Starnberger Undosa gefällt. Rechtskräftig ist das jedoch noch lange nicht.
Starnberg: In den diversen Gerichtsverfahren um die Pachtverhältnisse im Starnberger Undosa ist eine wichtige Entscheidung gefallen. Wie das Landgericht München II gestern bekanntgab, wurde Hauptpächter Oliver Bledt zur Räumung verurteilt. Wie berichtet, hatte der Verpächter, eine Firma der Familie Hirt, Bledt gekündigt. Damit ist die Lage aber noch lange nicht geklärt.
Bledt ist Pächter des kompletten „Undosa“ und betreibt dort den „Orange Beach“ und hat den Rest an „H’ugo’s Beach Club“ (Scheffel-Gruppe) unterverpachtet. Darum geht es jedoch in einem anderen Verfahren, das noch in diesem Monat vorm Oberlandesgericht geführt wird.
Hirt hatte Bledt gekündigt und eine Räumungsklage angestrengt. Über die wurde dieser Tage am Landgericht verhandelt. Ergebnis: „Das Gericht hat in erster Instanz den Pächter verurteilt, das Ausflugslokal zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.“ Das gelte für das gesamte Areal. Das Urteil sei nicht rechtskräftig, jedoch vorläufig vollstreckbar, wenn Hirt 500 000 Euro als Sicherheit leistet….
Quelle und Volltext: Merkur.de
Das Undosa am Starnberger See:
Orange Beach am Starnberger See: