OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2019 – 8 U 97/15
Führt ein Sachverständiger zur Vorbereitung seines Gutachtens einen Ortstermin in Anwesenheit nur einer der Parteien durch, ohne der anderen die Gelegenheit zur Teilnahme zu geben, lässt ihn dies als befangen erscheinen.
Quelle und Volltext: Ibr-Online.de