Nicht in die Handwerksrolle eingetragen: Vertrag wegen Schwarzarbeit nichtig!
OLG Frankfurt, Urteil vom 24.05.2017 – 4 U 269/15
Übernimmt ein Handwerker Arbeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, stellt dies Schwarzarbeit dar, was zur Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags führt….
Quelle und Volltext: Ibr-online.de