Übergibt der Vermieter eine Mietwohnung unrenoviert an den Mieter, müssen Vermieter und Mieter die Renovierungskosten gemeinsam tragen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt jedenfalls immer dann, wenn sich der Zustand der Wohnung während der Mietzeit deutlich verschlechtert hat(Az. VIII ZR 163/18;VIII ZR 270/18).
Grundsätzlich gilt: Wird eine Wohnung unrenoviert übergeben, darf der Vermieter die Schönheitsreparaturen nicht auf den Mieter abwälzen. Die BGH-Richter fällten nun aber ein salomonisches Urteil: Verschlechtert sich der Zustand der Wohnung während der Mietzeit erheblich, muss der Vermieter die Renovierung zwar übernehmen, er darf den Mieter aber an den Kosten beteiligen – im Urteilsfall zur Hälfte. Der Grund: Die Wohnung ist, auch wenn sie beim Einzug unrenoviert war, nach längerer Mietdauer abgewohnter als zu Beginn des Mietverhältnisses….“
Quelle und Volltext: focus.de