Apfeldorf: „…Man sei in Apfeldorf weiterhin daran interessiert, dass die Bewohner mit Erstwohnsitz gemeldet sind, dort ihre Einkommenssteuer bezahlen – und nicht zuletzt der Wohnraum tatsächlich den Einwohnern zur Verfügung steht. Sprich: Es ist ein Signal.
Aber klar ist auch: Apfeldorf ist nicht Kitzbühel oder Tegernsee. Es handelt sich in der Gemeinde nur um eine Handvoll Fälle, für die seit 2005 die Abgabe für den Zweitwohnsitz erhoben wird. Und außerdem sei man ja tolerant am Lech: „Wenn jetzt ein Student an Wochenenden und in den Ferien zusätzlich hier wohnt, ist das kein Thema, da muss niemand Angst haben“, so Schmid.
Dennoch hat das Thema seinen Platz auf der Tagesordnung, denn: Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurde die Zweitwohnungssteuer-Steuersatzung von zwei bayerischen Gemeinden für nichtig erklärt….“
Quelle und Volltext: merkur.de