Neubauprojekt in Stuttgart-Feuerbach: Ein Gutachten entscheidet über das Gästehaus-Projekt
Der Investor für das Projekt Wernerstraße 10 muss beim Baurechtsamt ein immissionsschutzrechtliches Gutachten vorlegen.
Stuttgart-Feuerbach: Das geplante Gästehaus-Projekt an der Wernerstraße 10 kann weiterhin noch nicht realisiert werden. Die Investoren müssen zunächst ein immissionsschutzrechtliches Gutachten für das Baurechtsamt der Stadt Stuttgart erstellen lassen, damit die Behörde abschließend über das Baugesuch entscheiden kann. „Der Hauptgrund, warum wir das Gutachten brauchen, ist die Nähe zu dem angrenzenden Störfallbetrieb“, erklärt die Leiterin des Baurechtsamtes, Kirsten Rickes, auf Nachfrage unserer Zeitung.
In diesem Fall greift nämlich die europäische Seveso-Richtlinie, die nach dem Ort eines schweren Chemieunfalls benannt ist, der sich am 10. Juli 1976 in der Chemiefabrik Icmesa ereignete. Bei der Herstellung des Desinfektionsmittels Hexachlorophen platzte ein Überdruckventil. Die Folgen für das norditalienische Städtchen Seveso und die umliegende Region waren verheerend. Das soll nicht mehr passieren, deshalb wird im direkten Umfeld von sogenannten Störfallbetrieben, die mit gefährlichen Stoffen wie zum Beispiel Chlor oder Phosphor arbeiten, noch mehr Wert auf die Sicherheit gelegt – nun auch in Stuttgart. Mit Störfallbetrieb ist in diesem Feuerbacher Fall die Firma Bosch gemeint. „Wir haben die Investoren in Kenntnis gesetzt“, sagt Rickes. Über den genauen weiteren Zeitablauf kann sie allerdings noch nichts sagen. „Fest steht nur, dass sich leider alles weiter verzögert.“…
Quelle und Volltext: Stuttgarter-nachrichten.de