München: „… Zusätzlich zur Kaltmiete, die monatlich an den Vermieter gezahlt werden muss, gibt es auch eine Warmmiete. Diese inkludiert die im Mietvertrag geregelte Kaltmiete und die laufenden Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt.
Diese Betriebskosten-Pauschale muss jeder Mieter zahlen, solange es auch so wirksam im Mietvertrag festgehalten wurde, so der Mieterbund. Daher leisten Mieter meist eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung und müssen nach der Abrechnung am Jahresende entweder nachzahlen oder erhalten zu viel gezahlte Beträge zurück.
Laut der gesetzlichen Betriebskostenverordnung (BetrKV) zählen zu den Nebenkosten:
Grundsteuer
Diese wird zumeist von der jeweiligen Kommune, in der Sie leben, erhoben. Im Mietvertrag kann auch “öffentliche Lasten des Grundstücks” stehen.
Wasserkosten
Hierzu zählen das Wasser, das Sie tagtäglich verbrauchen, die Kosten für die Wasseruhr oder auch die Wasseraufbereitungsanlage – wenn Sie denn eine besitzen.
Abwasser
Auch das Spülen kostet. Unter Abwasser sind nämlich die Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage gemeint.
Fahrstuhl
Haben Sie einen Fahrstuhl im Haus? Dann ist das nicht nur sehr bequem, sondern kostet auch. Sie zahlen für Betriebsstrom, die Wartung, Bedienung, Überwachung, Beaufsichtigung sowie Pflege und Reinigung. Und das auch, wenn Sie im Erdgeschoss wohnen, da die Kosten auf alle Mieter übertragen werden…..“
Quelle und Volltext: Merkur.de