Mängelbeseitigung bringt nur geringen Nutzen: Nacherfüllung unverhältnismäßig?
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.02.2018 – 9 U 52/17
1. Werden beim Neubau eines Wohnhauses Dachflächenfenster eingebaut, die entgegen der Baubeschreibung nur eine 2-fach Wärmeschutz-Verglasung – statt einer 3-fach Wärmeschutz-Verglasung – aufweisen, liegt ein Mangel im Sinne von § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB vor.*)
2. Bei der Frage, ob eine Nacherfüllung unverhältnismäßig ist (§ 635 Abs. 3 BGB), sind sämtliche Umstände des Einzelfalls abzuwägen. Der Auftraggeber hat unter Umständen an der Einhaltung bestimmter Wärmeschutz-Standards auch dann ein nachvollziehbares Interesse, wenn die Auswirkungen auf die Höhe seiner Heizkosten nur gering sind.*)…..
Quelle und Volltext: Ibr-online.de