Karlsruhe: „..Der BGH klärt einen Streit unter Nachbarn: Man habe kein Recht, ein angrenzendes fremdes Grundstück zu durchqueren, nur weil das schon immer so gemacht wird.
In einer Welt, in der hyperaktive Gesetzgeber mit ihren Verordnungen oder Kommunalsatzungen jeden Winkel des Alltags regeln, hat der Begriff “Gewohnheitsrecht” einen beruhigenden Klang. Dass man den Weg quer über das Grundstück des Nachbarn legal benutzen dürfen soll, weil das schon immer so war und nie einer etwas dagegen hatte, das verleiht dem Leben eine gewisse Festigkeit. Das heißt, bisher war das so. Denn nun sagt der Bundesgerichtshof (BGH): Gewohnheitsrecht unter Nachbarn gibt es gar nicht.
Seinen Ursprung hat der Fall in Herzogenrath bei Aachen, wo seit Jahrzehnten der eine Nachbar über das Gelände des anderen Nachbarn fährt, um zu seinen Garagen zu kommen.…. „
Quelle und Volltext: Sueddeutsche.de