Eine Rentnerin stürzt auf der Baustelle und ist seither ein Pflegefall. Ein Handwerker soll jetzt für die gesamten Behandlungs- und Pflegekosten von mehr als 800.000 Euro aufkommen.
Auf einen Blick:
In einem bewohnten Mehrfamilienhaus führt ein Handwerker Arbeiten an einer Treppe aus und installiert ein provisorisches Treppengeländer.
Kurze Zeit später fällt eine 72-Jährige im Treppenhaus und stürzt in die Tiefe. Seitdem ist sie rund um die Uhr pflegebedürftig.
Der Streit um die Behandlungs- und Pflegekosten landet vor Gericht. Das entscheidet, dass der Handwerker für die bisher angefallen Kosten von rund 800.000 Euro samt Zinsen aufkommen muss. Hinzu kommen noch die Folgekosten. (…)
Quelle und Volltext: handwerk.com