Germering: „…Der Mann hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. Der Rentner und Unternehmer hatte Arbeiter mit der Durchführung der Sanierung des Gebäudes beauftragt. An einem Julitag begannen die Männer dann damit, die asbesthaltigen Eternitplatten zu entfernen. Bereits nach kurzer Zeit mussten sie die Arbeit aber bereits wieder einstellen. Denn dafür gelten strenge Vorschriften. Die asbesthaltigen Platten dürfen bei der Entfernung keinesfalls beschädigt werden. Denn freigesetzte Asbestfasern können Lungenkrebs verursachen.
Um sich nicht zu gefährden, müssen die Arbeiter einen Schutzanzug, Handschuhe und eine Atemmaske tragen. Die Eternitplatten müssen befeuchtet werden, damit sich keine Fasern lösen und müssen zum Abtransport in spezielle Beutel verpackt werden…“
Quelle und Volltext: merkur.de