Ob E-Gitarre oder Schlagzeug, Ukulele oder Dudelsack, Klavier oder Geige: Bei selbstgemachter Musik scheiden sich schnell die Geister. Was sagen die Gerichte und das Mietrecht zum Thema Hausmusik?
Ein Instrument zu erlernen, erfordert langes Üben – und das hört sich für Außenstehende nicht immer schön an. Viele Mietwohnungen sind recht hellhörig – und mit den meisten Musikinstrumenten ist so etwas wie “Zimmerlautstärke” gar nicht möglich. Dazu kommt: Was für den einen angenehme Klänge sind, ist für den anderen nur Lärm. Vor Gericht zählt daher nur, wie laut oder störend etwas ist – Geschmacksfragen bleiben außen vor.
Der Grundsatz: Musik ist erlaubt (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de