Wer muss eigentlich Fenster, Rollläden und Jalousien von außen reinigen?
Wer in einem Mietverhältnis lebt, stellt sich oft die Frage: Wer ist eigentlich für die Reinigung der Jalousien und Fenster – vor allem von außen – zuständig?
Im zweiten oder dritten Stock zu wohnen, kann ganz angenehm sein – schließlich muss man sich nicht um einen Garten oder dergleichen kümmern. Allerdings wird dann die Reinigung von Fenstern und Jalousien manchmal zum Problem. Wer ist also dafür zuständig?(…)
Die Innenseite von Fenstern und Innen- Jalousien gehören ganz klar zur Sache des Mieters und müssen deshalb auch von ihm gereinigt werden. Fenster lassen sich zudem auch von innen ganz gut an der Außenseite reinigen – auch das hat der Mieter zu erledigen. Anders sieht es hingegen bei Außenrollläden aus. Das Landgericht München (Az. 412 C 13623/99) entschied in einem Fall, dass diese zur Fassade des Hauses gehörten und deshalb in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen würden. Ebenso würde es sich beim Streichen der Fensterrahmen von außen verhalten.
Quelle und Volltext: Merkur.de