Die Miete eines Münchners ist mehr als doppelt so hoch als die ortsübliche Nettokaltmiete. Deswegen hat er seinen Vermieter gemeinsam mit dem Münchner Mieterverein angezeigt.
Grundlage ist der sogenannte Wucherparagraf im Strafgesetzbuch, der erfüllt ist, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete um 50 Prozent überschritten ist. Das Verfahren kann zeigen, ob der sogenannte Wucherparagraf überhaupt funktioniert. (…)
Quelle und Volltext: Süddeutsche.de