Ein Münchner Mieter klagt wegen einer fehlerhaften Verordnung gegen den Freistaat.
Er ist der Meinung, einen Gerichtsprozess um zu viel gezahlte Miete deswegen verloren zu haben, weil das Justizministerium eine fehlerhafte Verordnung zur Mietpreisbremse erlassen hat.
Das Landgericht München hatte während seines Prozesses ein Urteil gesprochen, nach dem die Mietpreisbremse seit ihrem Bestehen bis Mitte 2017 unwirksam war. “Amtshaftungsklage”, das klingt nach einem Rezept tief aus dem Kochbuch der Bürokratie, abgeschmeckt mit einer Prise feinsten Juristendeutschs. Allerdings ist die Sache gar nicht so schwierig: Amtshaftung bedeutet, dass der Staat und seine Beamten für Schäden gerade stehen müssen, die ein Bürger dadurch erleidet, dass der Staat seine Pflichten verletzt hat. Der Staat muss seinen Bürgern anständige Gesetze und Verordnungen mit auf den Weg geben, auf die sie sich verlassen können. Entsteht aber jemandem ein Nachteil, weil er sich zum Beispiel vor Gericht auf eine Verordnung berufen hat, die sich im Nachhinein als ungültig erweist und er deswegen einen Prozess verliert – dann könnte der Staat dafür haftbar gemacht werden. (…)
Quelle und Volltext: süddeutsche.de