…Keine Mieterhöhung!
BGB a.F. § 554 Abs. 3 Satz 3; EGBGB Art. 229 § 29; ZPO § 522 Abs. 2
Hat der Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme sachlich falsch als Instandsetzungsmaßnahme angekündigt, ohne Angaben zu einer Mieterhöhung zu machen, ist diese auf Dauer ausgeschlossen. Die entgegenstehende Entscheidung des BGH vom 02.03.2011 (IMR 2011, 174) ist durch das Mietrechtsänderungsgesetz überholt.
LG Berlin, Beschluss vom 12.03.2018 – 66 S 283/17
vorhergehend: LG Berlin, Beschluss vom 01.02.2018 – 66 S 283/17
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Quelle und Volltext: ibr-online.de