Instandsetzungs-/Modernisierungsarbeiten: Mieter kann mindern!
BGB a.F. § 536 Abs. 1 Satz 2; BGB § 536; EGBGB Art. 229 § 29 Abs. 1 Nr. 1
- Auch bei einer etwaigen Duldungspflicht von Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsarbeiten hat der Mieter ein Minderungsrecht.
- Die Mietminderung tritt verschuldensunabhängig ein.
- Der Mieter muss eine ihm vom Vermieter angebotene Ausweichwohnung während der Maßnahmen nicht in Anspruch nehmen.
LG Berlin, Beschluss vom 29.01.2018 – 65 S 194/17
vorhergehend: AG Neukölln, 21.06.2017 – 9 C 224/15
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Quelle und Volltext: ibr-online.de