Im Dezember hat das Landessozialgericht den Augsburger Mietzuschuss für ungültig erklärt. Auch der neue Wert ist vor Gericht bereits durchgefallen. Sozialreferent Stefan Kiefer sagt, warum die Berechnung so schwer ist
Augsburg: Im vergangenen Dezember erklärte das Landessozialgericht den Mietzuschuss, den die Stadt Augsburg bis Ende Juli 2017 an Hartz-IV-Empfänger gezahlt hatte, für nicht zulässig. Der Grund: Der Zuschuss war zu gering.
Seit Anfang August des vergangenen Jahres galt eine neu berechnete Angemessenheitsgrenze. Doch auch dieser Wert, den Sachverständige einer Groß-Kanzlei für Augsburg berechneten, war bereits Gegenstand mehrerer gerichtlicher Verfahren und kann vor Gericht erneut nicht gehalten werden, so Sozialreferent Stefan Kiefer (SPD). Wobei dieses Problem vor allem die Einpersonenhaushalte betrifft. Demnach lag die Augsburger Handhabung in den vergangenen Monaten nur bei den Einpersonenhaushalten unter den nun ersatzweise anzuwendenden Sätzen (Wohngeld plus zehn Prozent). Kiefer wird seinen Stadtratskollegen bei der kommenden Stadtratssitzung am Dienstag über den derzeitigen Sachstand berichten und auch erklären, wie es zu diesem offensichtlichen Rechenproblem kommt….