Wer eine neue Bleibe anmietet, bekommt vom Eigentümer nicht nur den Mietvertrag, sondern auch die Schlüssel zur Wohnung. Doch wie viele Exemplare stehen dem Mieter zu, darf er Schlüssel nachmachen lassen, und was passiert, wenn er einen verliert?
Grundsätzlich gilt: Ein Mieter bekommt so viele Schlüssel für die Wohnung ausgehändigt, wie Personen dort leben (LG Berlin, Az. 61 T 32/85). Egal ob vierköpfige WG oder Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern: Ihnen stehen mindestens vier Wohnungs- beziehungsweise Hausschlüssel zu. Alleinlebende sind berechtigt, zwei Ausführungen zu verlangen, um für den Notfall ein Exemplar bei einem Freund oder Angehörigen zu hinterlegen. (…)
Quelle und Volltext: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wohnen/haus/wohnungsschluessel-welche-rechte-haben-mieter-15894729.html