Deutschland: „…Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Mietpreisbremse um 5 Jahre bis 2025 zu verlängern. Richtig ist auch, dass der Gesetzgeber jetzt endlich klarstellt, dass Mieter zu Unrecht gezahlte und überhöhte Miete zurückfordern können, und zwar von Beginn des Mietverhältnisses an“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutigen Beschlüsse des Deutschen Bundestages. „Diese Nachbesserungen reichen aber noch nicht aus. Die Mietpreisbremse muss bundesweit gelten und Ausnahmen, wie die Vormiete, wonach der Vermieter bei einer Wiedervermietung der Wohnung die Miete aus dem früheren Mietverhältnis fordern darf, egal, wie hoch sie ist, müssen gestrichen werden….“
Quelle und Volltext: mieterbund.de