Der Bundestag hat beschlossen, dass die Regelungen der Mietpreisbremse transparenter und wirksamer werden sollen.
Vermieter müssten Auskunft geben, wenn sie eine deutlich höhere als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen wollen. Mieter sollen zudem besser vor überfordernden Mieterhöhungen nach Modernisierungen geschützt werden.
Die Regelungen der Mietpreisbremse sollen verbraucherfreundlicher und wirksamer werden, ohne Vermieter übermäßig zu belasten. Bundesverbraucherministerin Barley sagte anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes: “Das Mieterschutzgesetz kann wie geplant zum 01.01.2019 in Kraft treten. Die Lage, insbesondere in den Ballungszentren, ist ernst. Gerade junge Familien und Alleinerziehende haben hier große Probleme bezahlbaren Wohnraum zu finden.”
Vermieter müssten Mieterinnen und Mieter künftig vor Abschluss des Mietvertrages unaufgefordert und schriftlich darüber informieren, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliege, wenn sie eine deutlich höhere als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Nur wenn der Vermieter diese Auskunft erteile, könne er sich auf die Ausnahme berufen. (…)
Quelle und Volltext: juris.de