Kein Mietkostenzuschlag aus religiösen Gründen
SG Berlin, Beschluss vom 14.11.2017 – S 162 AS 14273/17 ER
Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, die volle Miete für eine Wohnung zu übernehmen, die von einer streng religiösen Familie in Kenntnis der unangemessen hohen Kosten bezogen wurde, um in der Nähe des von ihnen besuchten Gotteshauses wohnen zu können.
Quelle und Volltext: Ibr-online.de