Recht Manche haben dort nur ihren Wagen stehen, andere klemmen Altreifen und Fahrräder dahinter. Aber ist das erlaubt?
Berlin. Zu wenig Platz in der Wohnung? Kein Problem: Die alten Umzugskisten können ja auch auf dem Stellplatz in der Tiefgarage abgestellt werden, denken sich viele Mieter spontan. Irrtum – denn auch wenn für den Stellplatz Miete gezahlt wird, darf dort längst nicht alles abgestellt werden, erklärt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin: „Sowohl Garagen als auch Stellplätze dürfen vom Mieter grundsätzlich nur zum vertragsgemäßen Zweck genutzt werden.“ Wie es sich genau verhält, beantwortet er im Folgenden. (…)
Quelle und Text: augsburger-allgemeine.de