Karlsfeld: „…Das Gericht hatte Widersprüche beim zentralen Punkt des Lärmschutzes kritisiert. Denn die drei Bauräume des Bebauungsplan-Gebiets sollten nach Maßgabe des Bebauungsplans keineswegs gleichzeitig neu bebaut werden. Doch dann, so das Verwaltungsgericht in München, sei der Lärmschutz durch die Gebäude entlang der Allacher Straße zum Teil nicht mehr ausreichend gesichert.
Deshalb soll jetzt zwischen Bauraum eins an der Ecke Jäger- und Allacher Straße sowie Bauraum zwei im östlichen Bereich entlang der Allacher Straße eine zweieinhalb Meter hohe Schallschutzwand entstehen….“
Quelle und Volltext: merkur.de