Marktüberwachung in Deutschland 2014 – 2016.
Evaluierungsbericht über die Marktüberwachung von Bauprodukten nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011.
Für die Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte wurde in Deutschland ein zentral-dezentrales System mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen und effizienten Handelns geschaffen.
Die Marktüberwachungsbehörden in den 16 Bundesländern führen vor Ort (dezentral) Produkt-kontrollen durch und gehen formalen Mängeln nach. Besteht ein hinreichender Verdacht auf materielle Nichtkonformität (z. B. Verdacht, dass das Bauprodukt die erklärte Leistung nicht erbringt und die Einhaltung der Grundanforderungen an Bauwerke gefährdet), so gibt die Marktüberwachungsbehörde des Bundeslandes die Sachbehandlung an das DIBt ab. Als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder hat das DIBt u. a. die Aufgabe, Bauprodukte in technischer Hinsicht einheitlich (zentral) zu prüfen und zu bewerten. Das DIBt hat ein Risikobewertungsverfahren entwickelt, welches die Besonderheiten des Bausektors berücksichtigt. In den Fällen des Art. 22 Abs. 1 und 2 VO (EG) Nr.765/2008 erfolgt eine Meldung an die Kommission über das Schnellinformationssystem der Gemeinschaft (RAPEX). Die Zusammenarbeit mit……
Quelle und Volltext: Dibt.de