„…Zunächst sollten Sie natürlich einen Fachmann befragen, der klärt, ob das was Sie als unregelmäßig vermuten, denn wirklich ein Mangel ist. Ratsam wäre gleich einen geprüften Bausachverständigen zu beauftragen, denn in aller Regel will der Angeklagte, ergo der in der möglichen Bringschuld befindliche Vermieter ohnehin eine fachmännische Einschätzung der Situation. Der Bausachverständige wird Ihnen eine schriftliche Ausfertigung erstellen, die Sie mit einer von Ihnen selbst schriftlich verfassten Aufforderung zur Mängelbeseitigung dem Vermieter zukommen lassen sollten. Vorteil an dieser Vorgehensweise ist, dass der Vermieter sofort auch die Einschätzung eines Fachmanns sieht und Sie selbst das Gutachten auch nutzen können, wenn der Vermieter keine Einsicht zeigt und die Sache vor einem Gericht entschieden werden sollte….“
Quelle und Volltest: holzmann-bauberatung.de