München: „…Ein zehnjähriges Mädchen, das sich in der Nähe der Allianz-Arena an einem Handlauf fast den Zeigefinger abgerissen hat, erhält laut einem Urteil des Amtsgerichts München kein Schmerzensgeld. Nachdem die Schülerin die U-Bahn mit ihren Eltern verlassen hatte, lief sie mit ihnen auf der nördlichen Seite des Fußgängersteigs an der U-Bahnhaltestelle Fröttmaning in Richtung Esplanade. Dabei ließ das Mädchen eine Hand auf einem Handlauf gleiten – mit fatalen Folgen.
Denn an einer Stelle waren die Rohre des Handlaufs nicht mehr miteinander verbunden, sodass eines der Rohre zu einem Drittel über das andere Teilstück ragte.….“
Quelle und Volltext: Sueddeutsche.de