Kleine Gefälligkeiten sind auf dem Bau Gang und Gäbe. Aber solche Zusatzleistungen können Betriebe teuer zu stehen kommen. Das Problem: die Haftung bei Mängeln.
Auf einen Blick:
- Aus reiner Gefälligkeit für Kunden eine Leistung auf der Baustelle zu erbringen, birgt für Handwerker ein großes Risiko. Denn Betriebe können bei Mängeln später in voller Höhe zur Haftung herangezogen werden, sagt Rechtsanwältin Jennifer Essig.
- Ob Betriebe haften, hängt der Expertin zufolge davon ab, ob die Leistung mit Rechtsbindungswillen erfolgt ist. Das bedeutet: Die Leistung muss eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung für den Bauherren haben.
- Praxisproblem: Handwerker werden auf der Baustelle meist spontan um eine Gefälligkeit gebeten. Wegen des Haftungsrisikos rät die Expertin zu äußerster Vorsicht. Von Gefälligkeiten müssen Betriebe aber nicht per se die Finger lassen, wenn sie schriftlich einen Haftungsausschluss vereinbaren. (…)
Quelle und Volltext: handwerk.com