Bayern: „…Die Ausstattung der Wohnung mit Balkon oder Garten steht ganz oben auf der Wunschliste Wohnungssuchender. Gerade jetzt ist der eigene Balkon oder Garten Gold wert: Sonnenbaden, grillen, Blumen pflanzen oder gärtnern – alles unkompliziert möglich auf dem Balkon und im Garten? Der Deutsche Mieterbund (DMB) gibt einen Überblick.
Grundsätzlich gilt: Mieter können ihren Balkon oder ihren Garten nutzen, wie sie wollen. Sie haben hier die gleichen Rechte und Pflichten wie in der Wohnung selbst. Theoretisch! Praktisch werden die Gebrauchsrechte auf ihrem Balkon und der Terrasse durch berechtigte Interessen der Nachbarn begrenzt. Es muss entsprechende Rücksicht genommen werden, und auch der Vermieter hat häufig „ein Wörtchen“ mitzureden….“
Quelle und Volltext: mieterbund.de