Sind bimmelnde Kuhglocken eine unzumutbare Lärmbelästigung? Nein, entschied das Oberlandesgericht München. Nun geht der Fall vor den BGH nach Karlsruhe.
Seit Jahren währt der Kuhglockenstreit von Holzkirchen. Ein Ehepaar fühlt sich vom Gebimmel gestört. Nun wollen die Kläger den Bundesgerichtshof einschalten.
Der seit Jahren währende Kuhglockenstreit von Holzkirchen geht höchstrichterlich in Karlsruhe weiter: Nach der Abweisung seiner Klage vor dem Oberlandesgericht (OLG) München wolle der Kläger den Bundesgerichtshof einschalten und Revision einlegen, sagte die Rechtsanwältin der Gemeinde Holzkirchen, Annika Hecht, am Mittwoch. Der Anwalt des Klägers habe dies der Gemeinde mitgeteilt. (…)
Quelle und Volltext: Augsburger-allgemeine.de