Bremen: Die Klausel des § 4 Abs. 7 VOB/B, wonach der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen kann, wenn die Leistung mangelhaft ist und der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Mangelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt, hält – wenn der Auftraggeber Verwender der VOB/B ist – einer AGB-rechtlichen Kontrolle stand und ist wirksam. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de