Silikonfugen nicht immer Kleinreparatur
Für kleinere Reparaturen sind oft die Mieter selbst zuständig. Geregelt wird das meist in einer Klausel im Mietvertrag. In einigen Fällen muss der Vermieter aber trotzdem für kleinere Schäden aufkommen. Die Abgrenzung müssen mitunter Gerichte übernehmen.
Eine brüchig gewordene Silikonfuge muss der Vermieter ersetzen. Denn schon begrifflich seien solche Fugen kein Installationsgegenstand, befand das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 5 C 93/16), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet. Daher fallen sie auch nicht unter den Anwendungsbereich einer Kleinreparaturklausel……
Quelle und Volltext: Ikz.de