Kita-Millionen: Stadt zeigt sich erleichtert
Eine Gesetzesänderung erspart Augsburg die Rückzahlung von Kita-Fördergeldern in Millionenhöhe
Der Bayerische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung einer Änderung des Haushaltsgesetzes zugestimmt. Dabei ging es auch um Fristenregelungen für die Beantragung von Fördergeldern für Kindertageseinrichtungen, die für alle Kommunen in Bayern gelten.
Aufgrund eines Fristversäumnisses im Amt für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) im Jahr 2017, drohte der Stadt die Rückzahlung von Fördergeldern für die Kinderbetreuung freier Träger in Höhe von 28,5 Mio. Euro. Es kommt nun nicht soweit. Dies beruht auf einer Änderung im Haushaltsgesetz, die der Bayerische Landtag am heutigen Mittwoch, 11. Juli, beschlossen hat.
Wörtlich heißt es in der Neufassung: „Die Gemeinde hat für Kindertageseinrichtungen, die die Fördervoraussetzungen nach Art. 19 erfüllen, einen Förderanspruch gegenüber dem Staat nach Maßgabe von Art. 21, wenn sie den vollständigen Förderantrag bis zum 30. Juni des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres stellt. Stellt die Gemeinde den vollständigen Förderantrag in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres, besteht ein Förderanspruch in Höhe von 96 % des Anspruchs (…).“
Die Gesetzesänderung ist keine „Lex Augsburg“, sondern gilt für alle Kommunen in Bayern. Für Augsburg bedeutet die Gesetzesänderung im konkreten Fall, dass der Freistaat 96 Prozent der gewährten Fördersumme (26,7 Mio.) nicht mehr zurückfordert. Daraus ergibt sich für die Stadt eine Rückzahlung von 1,07 Mio. Euro. Noch offen ist, in welcher Höhe der Anteil der gewährten Bundesmittel (1,8 Mio. Euro) von der Stadt zurückbezahlt werden müssen……
Quelle und Volltext: Augsburg.de