Magdeburg – 1. Die Nutzung einer baulichen Anlage ist formell illegal, wenn sie baugenehmigungspflichtig, aber nicht genehmigt ist, d. h. wenn eine für sie erforderliche Baugenehmigung nicht oder nicht mehr vorliegt. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn sich die Nutzung nach der erteilten Baugenehmigung ändert.
2. Auch wenn eine vorhandene Anlage ohne bauliche Veränderung zu einem neuen Zweck genutzt wird, ist eine (neue) Baugenehmigung einzuholen.
3. Die allgemeine Wohnnutzung und die Wochenend- oder Ferienwohnnutzung sind eigenständige Nutzungsarten mit unterschiedlichen Anforderungen. Ein genehmigtes Wochenendhaus darf deshalb nicht ohne neue Baugenehmigung zum Dauerwohnen genutzt werden. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de