Juristische Grenzfälle
Kein Gebiet ist so umstritten wie die Grenze zum Nachbarn
Kennen Sie die intime Distanzzone? Hierbei handelt es sich um die Distanz, die wir benötigen, um fremde Personen nicht als Bedrohung anzusehen. Allgemein geht man hierbei von 50 Zentimetern aus, also etwa dem Abstand, den wir beim Händeschütteln zueinander haben.
Dringt jemand, den wir nicht zu unserer Familie, zum Freundeskreis oder zu anderen sehr vertrauten Menschen zählen, in diese Zone ein, empfinden wir das als unangenehm und reagieren mit Aggression, Ärger oder Rückzug. Nun ganz so nah, ist uns unser Nachbar freilich nicht, doch wenn es um die Verteidigung unseres Reviers, also unseres Hab und Guts geht, dann ist da meist auch wenig Raum für Toleranz. Nicht selten wird da nach der Maxime agiert: „Mir doch egal, was jenseits der Grenze passiert – außer es stört mich, dann wird mit rauen Bandagen gekämpft bis aufs Blut.“ Und mitunter landen solche Fälle dann vor Gericht.
Aufs Glatteis geführt
Der Winter ist nicht nur die kalte Jahreszeit, sondern auch eine besonders heimtückische. Von heute auf morgen kann zentimeterhoher Schnee das Leben maßgeblich erschweren, oder – und das ist noch viel gefährlicher – unerkanntes Blitzeis führt zu mitunter folgenreichen Rutschpartien. Auf den Straßen sorgen die Kommunen für allgemeine Sicherheit, auf Bürgersteigen obliegt es in der Regel der Verkehrssicherungspflicht des jeweiligen Anliegers. Als Grundstückseigentümer ist man verpflichtet, bei Bedarf regelmäßig von 7 bis 20 Uhr Schnee zu räumen und gegebenenfalls mit Sand, Sägespäne oder einem anderen umweltverträglichen Streugut gegen Glätte vorzugehen. So weit, so gut. Doch was, wenn die Gefahr…
Quelle und Volltext: Augsburger-allegmeine.de