Keine Verjährungseinrede einer städtischen Bauträgerin nach jahrzehntelangen Verhandlungen über Baumängel
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine städtische Tochtergesellschaft Wiesbadens, die eine Reihenhaussiedlung errichtet und jahrzehntelang mit den Hauseigentümern und später der WEG über Mängel verhandelt, sich im Prozess nicht auf die Einrede der Verjährung berufen kann, da dies gegen Treu und Glauben verstößt.
Die Beklagte ist eine Tochtergesellschaft der Stadt Wiesbaden. Sie hat als Bauträgerin 32 Reihenhäuser in Wiesbaden-Dotzheim errichtet. Die Häuser wurden 1998 abgenommen. Die Gemeinschaft der Eigentümer dieser Häuser (WEG) begehrt nunmehr von der Beklagten Mangelbeseitigung. Bereits 2002 beantragten die Hauseigentümer, im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens festzustellen, dass zahlreiche Mängel (u.a. Feuchtigkeit, Schimmel) vorliegen würden. Der Architekt unterstützte die Beklagte als sog. Streithelfer. In diesem selbständigen Beweisverfahren wurden drei gerichtliche Gutachten und anschließend mehrere Privatgutachten verschiedener Sachverständiger eingeholt. Alle kamen zu dem Ergebnis, dass die Reihenhäuser vielfache Mängel aufweisen. Da die Parteien sich über die Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich dreier von vier Reihenhauszeilen nicht einigen konnten, hat die Klägerin 2016 Klage auf Nachbesserung und Schadensersatz erhoben. (…)
Quelle und Volltext: https://www.juris.de/jportal/portal/t/c88/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA181203560&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp