Berlin (dpa/tmn) – Auch wenn Nachbarn sich noch so gestört fühlen – Kinderlärm ist kein Mietmangel. Daher können Mieter aus diesem Grund auch keine Mietminderung geltend machen, wie ein Urteil des Landgerichts Berlin zeigt (Az.: 63 S 303/17).
Ein Mangel sei nur gegeben, wenn die Geräusche das sozialadäquate Maß überschreiten. Gelegentlicher Lärm durch Springen und Rennen reichten dem Gericht nicht. Über das Urteil berichtet die Zeitschrift “Das Grundeigentum” (Nr. 7/2019) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin. (…)
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de