Mängel von Immobilie: Verkäufer darf nichts verschweigen
Beim Hauskauf haben Verkäufer Aufklärungspflichten gegenüber dem Käufer. Mängel dürfen sie also nicht einfach unter den Teppich kehren.
Wer eine Immobilie verkauft, sollte mit offenen Karten spielen. Denn wer wesentliche Mängel verschweigt, geht das Risiko ein, noch Jahre später auf Schadenersatz zu haften. Darauf macht die Hamburgischen Notarkammer aufmerksam. (…)
Quelle und Volltext: Augsburger-Allgemeine.de