Immobilienmakler klagt gegen die Stadt München.
München: Wenn Jura-Professoren ihren sadistischen Nachmittag haben, dann denken sie sich für ihre Studenten Fälle mit drei Beteiligten aus: Der A verkauft dem B etwas, aber dann kommt der C und behauptet. . ., solche Sachen. Bei dem Verfahren vor dem Landgericht am Dienstag konnten die anwesenden Juristen beweisen, dass sie damals an der Uni gut aufgepasst haben – sogar vier Beteiligte bot die Angelegenheit auf, die zur Verhandlung stand, dazu ein Haus und eine nicht geringe Geldsumme, knapp 1,8 Millionen Euro.
Das Haus steht an der Schwanthalerhöhe, es gehörte einer Familie, die es verkaufen wollte im Jahr 2014. Die Familie beauftragte eine Makler-Firma, die Planethome GmbH. Diese schaute sich auftragsgemäß nach einem Käufer um und fand auch einen, eine andere GmbH, mit der die Eigentümer handelseinig wurden. Als der Vertrag aber unterschriftsreif war, wurde die Stadt auf den Handel aufmerksam – die Schwanthalerhöhe unterliegt einer Erhaltungssatzung, und das bedeutet: Der Käufer wird aufgefordert, sich zu einem bestimmten Umgang mit seiner neuen Immobilie zu verpflichten – zum Beispiel, sie nicht in Eigentumswohnungen umzuwandeln -, andernfalls kann die Stadt ein Vorkaufsrecht ausüben und so den Wohnungsmarkt in der Stadt zumindest ein bisschen und manchmal steuern….
Quelle und Volltext: Süddeutsche.de