Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart unter Vorsitz der Vizepräsidentin Oberlandesgerichts Agnes Aderhold hat mit einem heute verkündeten Berufungsurteil in einem Schadensersatzprozess wegen einer unzutreffenden Angabe zur Größe einer Eigentumswohnung die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart im Wesentlichen bestätigt und den Wohnungskäufern Schadensersatz in Höhe von rund 18.000 Euro zugesprochen. Die Eigentumswohnung in Stuttgart-Bad Cannstatt wurde vom beklagten Sohn des Eigentümers auf einem Onlineportal zunächst mit 98 m² angegeben. Noch vor dem Kaufvertragsabschluss korrigierte der Beklagte und Berufungskläger die Wohnungsgröße auf “ca. 89 m²”. Die tatsächlich nur 78,2 m² große Wohnung wurde zu einem Kaufpreis von 250.000 Euro im Mai 2015 an die Kläger verkauft. Die Kaufvertragsparteien streiten über die Bedeutung der falschen Größenangabe für die Kaufentscheidung und eine mögliche Schadensersatzpflicht des Sohnes des Verkäufers. (…)
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